Stichtag für alle B2C-Online-Shops
19. Juni 2026
EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 · BGB-Änderung Februar 2026

Für wen gilt dieser Beitrag?
Für alle Betreiber von Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) verkaufen und deren Vertragsabschluss über eine Online-Benutzeroberfläche — Webshop, Checkout oder Buchungsmaske — stattfindet.

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Umsetzungs-Checkliste (abhakbar)

Fortschritt0 von 8 Pflicht-Punkten erledigt

Button mit Beschriftung Vertrag widerrufen
Genau dieser Wortlaut ist empfohlen. Unzulaessig: Kontakt, Serviceanfrage, Rueckgabe – das sind Abmahnfallen.

Pflicht

Platzierung dauerhaft im Footer – ohne Login erreichbar
Muss auf jeder Seite sichtbar sein. Nicht nur im eingeloggten Kundenbereich – das reicht gesetzlich nicht aus.

Pflicht

Farbliche Hervorhebung – klar erkennbar
Der Button muss sich von anderen Footer-Links deutlich abheben. Kontrastreicher Button (z.B. rot auf dunklem Hintergrund) ist die sichere Wahl.

Pflicht

Weiterleitung auf dediziertes Widerrufsformular
Zweistufiges Verfahren: Klick auf Formularseite. Vertragsidentifikation per Kundennummer, Rechnungsnummer oder E-Mail. Kein verpflichtender Login!

Pflicht

Automatische Eingangsbestaetigung per E-Mail
Nach dem Absenden muss sofort eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufseingangs rausgehen. Ohne das ist die Umsetzung rechtlich unvollstaendig.

Pflicht

Datensparsamkeit im Formular (DSGVO)
Nur das Noetigste: Name, Vertragsidentifikation, E-Mail. Keine unnoetigen Pflichtfelder. Daten DSGVO-konform speichern.

Pflicht

!
Widerrufsbelehrung aktualisieren
Die Belehrung muss einen Hinweis auf die neue digitale Widerrufsfunktion enthalten. Bestehende Texte ohne diesen Hinweis sind nach dem Stichtag veraltet.

Pflicht

!
Mobile Darstellung auf Smartphone testen
Responsives Design ist Pflicht. Auf iOS und Android testen, nicht nur am Desktop-Browser.

Pflicht

i
Button zusaetzlich im Kundenbereich (nach Login)
Zusaetzlich – nicht stattdessen – auch in der Bestelluebersicht einbauen. Verbessert die Nutzererfahrung.

Empfehlung

i
Barrierefreiheit pruefen (WCAG)
Ausreichende Kontraste, Tastaturnavigation, Aria-Labels. Relevant fuer Shops unter der Barrierefreiheitspflicht.

Empfehlung

2
Bin ich betroffen? Schnell-Check
Situation Button Pflicht?
B2C-Online-Shop mit Warenkorb und Checkout Pflicht
Streaming, E-Books, Online-Kurse, Abos Pflicht
Gemischter Shop (B2C und B2B) Pflicht (B2C)
Reiner B2B-Shop (nur Gewerbekunden) Nicht noetig
Vertragsabschluss per E-Mail oder Telefon Nicht noetig
Individuell angefertigte Waren (Massanfertigung) Nicht noetig
Schnell verderbliche Lebensmittel Einzelfall

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Haeufige Fragen (FAQ)
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?+
Ab dem 19. Juni 2026 muessen alle betroffenen Online-Shops die digitale Widerrufsfunktion anbieten. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, umgesetzt als BGB-Aenderung im Februar 2026.

Welche Online-Shops sind betroffen?+
Alle Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) verkaufen und deren Vertrag online abgeschlossen wird. Ausgenommen: reine B2B-Shops, Massanfertigungen, Vertragsabschluss per E-Mail oder Telefon.

Wie muss der Button beschriftet sein?+
Die empfohlene Bezeichnung lautet exakt Vertrag widerrufen. Unklare Bezeichnungen wie Kontakt oder Rueckgabe sind potenzielle Abmahnfallen.

Wo genau muss der Button platziert werden?+
Im Footer der Website, gut sichtbar, farblich hervorgehoben, ohne Login erreichbar – auf jeder Unterseite. Ausschliesslich im Kundenbereich nach Login reicht nicht.

Was passiert nach dem Klick auf den Button?+
Zweistufiges Verfahren: 1) Weiterleitung auf Widerrufsformular mit Vertragsidentifikation per Kundennummer oder E-Mail (kein Login). 2) Automatische Eingangsbestaetigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.

Was passiert, wenn ich den Button nicht umsetze?+
Es drohen: Abmahnungen durch Wettbewerber, Unterlassungsklagen, Bussgelder und eine Verlaengerung der Widerrufsfrist – Kunden koennen Kaeufe noch lange danach widerrufen.

Muss es ein technischer Button sein oder reicht ein Link?+
Laut aktuellem Gesetzentwurf reicht ein klar beschrifteter, hervorgehobener Link. Wichtig: eindeutige Beschriftung, gute Sichtbarkeit, dauerhaft erreichbar.

Muss der Button auch auf dem Smartphone funktionieren?+
Ja – auf allen Endgeraeten: Desktop, Tablet, Smartphone. Button und Formular muessen mobil einwandfrei bedienbar sein.

Muss ich meine Widerrufsbelehrung anpassen?+
Ja. Die Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf die neue digitale Widerrufsfunktion enthalten. Bestehende Belehrungen ohne diesen Hinweis sind nach dem 19. Juni 2026 nicht mehr rechtskonform.

Uebernehmt ihr als IT-Dienstleister die Einrichtung?+
Ja! Als IT-Dienstleister uebernehmen wir die komplette technische Einrichtung: Button im Footer, Widerrufsformular, automatische Bestaetigung per E-Mail, mobile Darstellung und DSGVO-konforme Umsetzung – fuer WooCommerce, Shopware, OXID und weitere Systeme.

Was kostet die Einrichtung?+
Die Kosten haengen vom Shop-System und dem Anpassungsaufwand ab. Wir erstellen nach einer kurzen Analyse ein transparentes Festpreisangebot – keine versteckten Kosten, kein Abo.

Wie schnell kann die Einrichtung erfolgen?+
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Der Stichtag ist der 19. Juni 2026 – jetzt handeln, nicht bis kurz vorher warten.

Noch nicht umgesetzt?
Als IT-Dienstleister richten wir den Widerrufsbutton rechtssicher in eurem Shop ein – inklusive Formular, Bestaetigung per E-Mail und mobilem Check. Unverbindliches Angebot in 24 Stunden.

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Kein Abo. Kein Kleingedrucktes. Festpreis auf Anfrage.