Für wen gilt dieser Beitrag?
Für alle Betreiber von Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) verkaufen und deren Vertragsabschluss über eine Online-Benutzeroberfläche — Webshop, Checkout oder Buchungsmaske — stattfindet.
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?+
Ab dem 19. Juni 2026 muessen alle betroffenen Online-Shops die digitale Widerrufsfunktion anbieten. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, umgesetzt als BGB-Aenderung im Februar 2026.
Welche Online-Shops sind betroffen?+
Alle Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) verkaufen und deren Vertrag online abgeschlossen wird. Ausgenommen: reine B2B-Shops, Massanfertigungen, Vertragsabschluss per E-Mail oder Telefon.
Wie muss der Button beschriftet sein?+
Die empfohlene Bezeichnung lautet exakt Vertrag widerrufen. Unklare Bezeichnungen wie Kontakt oder Rueckgabe sind potenzielle Abmahnfallen.
Wo genau muss der Button platziert werden?+
Im Footer der Website, gut sichtbar, farblich hervorgehoben, ohne Login erreichbar – auf jeder Unterseite. Ausschliesslich im Kundenbereich nach Login reicht nicht.
Was passiert nach dem Klick auf den Button?+
Zweistufiges Verfahren: 1) Weiterleitung auf Widerrufsformular mit Vertragsidentifikation per Kundennummer oder E-Mail (kein Login). 2) Automatische Eingangsbestaetigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.
Was passiert, wenn ich den Button nicht umsetze?+
Es drohen: Abmahnungen durch Wettbewerber, Unterlassungsklagen, Bussgelder und eine Verlaengerung der Widerrufsfrist – Kunden koennen Kaeufe noch lange danach widerrufen.
Muss es ein technischer Button sein oder reicht ein Link?+
Laut aktuellem Gesetzentwurf reicht ein klar beschrifteter, hervorgehobener Link. Wichtig: eindeutige Beschriftung, gute Sichtbarkeit, dauerhaft erreichbar.
Muss der Button auch auf dem Smartphone funktionieren?+
Ja – auf allen Endgeraeten: Desktop, Tablet, Smartphone. Button und Formular muessen mobil einwandfrei bedienbar sein.
Muss ich meine Widerrufsbelehrung anpassen?+
Ja. Die Widerrufsbelehrung muss einen Hinweis auf die neue digitale Widerrufsfunktion enthalten. Bestehende Belehrungen ohne diesen Hinweis sind nach dem 19. Juni 2026 nicht mehr rechtskonform.
Uebernehmt ihr als IT-Dienstleister die Einrichtung?+
Ja! Als IT-Dienstleister uebernehmen wir die komplette technische Einrichtung: Button im Footer, Widerrufsformular, automatische Bestaetigung per E-Mail, mobile Darstellung und DSGVO-konforme Umsetzung – fuer WooCommerce, Shopware, OXID und weitere Systeme.
Was kostet die Einrichtung?+
Die Kosten haengen vom Shop-System und dem Anpassungsaufwand ab. Wir erstellen nach einer kurzen Analyse ein transparentes Festpreisangebot – keine versteckten Kosten, kein Abo.
Wie schnell kann die Einrichtung erfolgen?+
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Der Stichtag ist der 19. Juni 2026 – jetzt handeln, nicht bis kurz vorher warten.
Noch nicht umgesetzt?
Als IT-Dienstleister richten wir den Widerrufsbutton rechtssicher in eurem Shop ein – inklusive Formular, Bestaetigung per E-Mail und mobilem Check. Unverbindliches Angebot in 24 Stunden.
Jetzt unverbindlich anfragen
Kein Abo. Kein Kleingedrucktes. Festpreis auf Anfrage.